Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Lieferkonditionen für Privat- und Geschäftskunden der Pakka AG

Allgemeines

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund dieser Lieferkonditionen. Abweichungen von diesen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferkonditionen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Produkte- und Rücknamegarantie

Wir garantieren Ihnen eine hohe Produktqualität, sowie die Einhaltung der Labelstandards für die Produkte welche (Fairtrade, Bio, oder beides) zertifiziert sind. Sollte ein Produkt ausnahmsweise beschädigt oder verdorben sein, nehmen wir die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück und stornieren das Produkt auf Ihrer Rechnung. Falls ein Artikel nicht lieferbar ist, wird dieser nicht verrechnet. Nach Absprache mit Ihnen werden wir das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt nachliefern oder Ihnen alternativ ein Ersatzprodukt anbieten. Erst dann stellen wir Ihnen dieses Produkt in Rechnung. Nähere Produktinformationen finden Sie unter dem jeweiligen Artikel auf unserer Website oder beim gelieferten Artikel. Zögern Sie nicht uns für weitergehende Informationen zu kontaktieren ().

Preise & Rechnungsstellung

Alle Warenpreise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Porto/Versand. Zusätzlich zum Produktpreis verrechnen wir Ihnen die dem Gewicht entsprechenden Gebühren der Schweizer Post, und eine Versand- und Verpackungspauschale von CHF 2 pro Lieferung. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Kreditkartenbelastung oder beigelegten Einzahlungsschein. Bitte bezahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen.

Rabatte

Wir erlassen das Porto und die Versandspesen ab einem Bestellwert von CHF 150 bei Privatkunden und ab einem Bestellwert von CHF 200 bei Geschäftskunden. Der Warenkorb des Online-Shops berechnet den zulässigen Rabatt automatisch.

Bestellbestätigung

Sämtliche Bestellungen werden von uns per Email bestätigt. Durch die elektronische Bestätigung zur Ausführung Ihrer Bestellung entsteht ein Vertragsverhältnis. Da unsere Lieferung umgehend ausgelöst wird ist eine Annulation Ihrerseits grundsätzlich nicht mehr möglich.

 

Lieferung

Der Direktversand der Pakka AG beschränkt sich hauptsächlich auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Für Sendungen ins Ausland müssen wir Ihnen Porto und Umtriebe verrechnen. Dieser Betrag kann je nach Bestellmenge variieren. Bitte kontaktieren sie uns im Voraus. Wir versenden Ihre Bestellung standardmäßig als Economy-Paket. Sie können uns im Online-Shop mitteilen, falls Sie eine raschere Lieferung als Priority-Paket wünschen. Per Economy-Paket erhalten Sie Ihre Produkte im Normalfall spätestens eine Woche nach Bestelleingang. Die Lieferung erfolgt per Post oder DPD (internationaler Express- und Paketdienstleister). Sind Sie zur Lieferzeit abwesend und kann das Paket nicht in den Briefkasten gelegt werden, so wird ein Abhol- oder Zweitzustellzettel hinterlassen. Die Post-Sendungen können so beim Postschalter in Empfang genommen werden. Die DPD-Sendungen können ein zweites Mal zugestellt oder beim Kunden deponiert werden.

Haftung

Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist.

Kundendaten

Ihre Kundendaten dienen uns zur besseren Abstimmung unseres Angebots. Wir erlauben uns, Sie periodisch über spezielle Angebote und neue Produkte per Email oder Briefpost zu informieren, ausser, sie wünschen dies ausdrücklich nicht. Wir verpflichten uns, Ihre Daten streng vertraulich zu behandeln und geben ausschliesslich jene persönlichen Kundendaten an Dritte weiter, die zur Ausführung oder Bezahlung der Bestellung (z. B. an die Post zur Lieferung, an ein Inkassobüro bei Nichtzahlung etc.), zur Kundeninformation oder zur Durchführung von Umfragen nötig sind.

Pakka AG, Zürich, 1. November 2010

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Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der Pakka AG

Allgemeines

Angebot, Leistungen und Lieferungen von Pakka AG (Pakka) erfolgen ausschliesslich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Pakka diese schriftlich bestätigt. Mit der Platzierung eines Auftrages erklärt sich der Käufer mit diesen AGB einverstanden. AGB und ähnliche Dokumente des Käufers entfalten keine Rechtswirkung, selbst wenn ein Hinweis auf solche erfolgt. Die vorbehaltlose Annahme und/oder Ausführung von Kundenaufträgen durch Pakka bedeutet keine stillschweigende Annahme der AGB des Käufers durch Pakka.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Sämtliche Angaben zu den Waren, insbesondere technische und chemische Angaben von uns, unseren Lieferanten oder Herstellern dienen ausschliesslich der Produktbeschreibung und erfolgen ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Insbesondere stellen solche Angaben keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Angebote in Produkt- und Preislisten, Prospekten und Anzeigen über Gewicht, Masse, Füllung und Preis sind freibleibend und werden erst verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Analysen werden gemäss Absprache durchgeführt.

Der Käufer ist an seine schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung einen Monat lang gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Pakka die Annahme des Auftrags innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Ware bei Auslieferung vorbehaltlos angenommen wird. Eine eventuelle Ablehnung der Bestellung oder eine allfällige Nicht-Lieferbarkeit wird von Pakka sobald wie möglich mitgeteilt.

Pakka behält sich vor, Belieferungsanfragen auf deren Verwendungszweck zu kontrollieren und die für die Anfrage verantwortlich zeichnenden juristischen und natürlichen Personen auf deren Bonität zu prüfen.

Lieferung

Eine vereinbarte verbindliche Lieferfrist beginnt am Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung von Pakka zu laufen. Solange Vertragspartner von Pakka mit ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rückstand sind, gilt die Lieferfrist als hinausgeschoben.

Wird Pakka durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von Pakka nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung für Pakka unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele dafür sind Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, politische Unruhen, behördliche Massnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen oder Transportstörungen sowie Naturkatastrophen und Ernteausfälle. Dauern diese Umstände mehr als einen Monat an, hat Pakka das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Käufers hat Pakka zu erklären, ob sie zurücktritt oder innerhalb einer von Pakka zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

Im Falle einer Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist durch Pakka um mehr als sechs Wochen hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Ist diese ungenutzt abgelaufen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen, gegen Rückgabe der erfolgten Lieferungen in einwandfreiem Zustand, zurückzufordern.

Warenannahme

Versand und Gefahrtragung richten sich nach den vereinbarten INCOTERMS.

Über Verlust der Produkte auf dem Transport und Transportschäden hat der Käufer beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und Pakka zu informieren.

Nimmt der Käufer versandfertig gemeldete Produkte nicht rechtzeitig ab, ist Pakka berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und Zahlung des Auftragspreises zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung des Auftrags abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

 

Beanstandungen

Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden, offensichtliche Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Sichtbare Transportschäden sind sofort vom Auslieferer auf dem Lieferschein und vom Käufer auf dem zu quittierenden Versandpapier zu bestätigen, wie von den Versicherungsbedingungen der Spediteure verlangt. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Identität mit allfälligen Mustern, Beschreibungen oder früheren Lieferungen wird nicht gewährleistet. Geringfügige optische, olfaktorische, technische oder sonstige qualitative Abweichungen, die im Toleranzbereich von Naturprodukten liegen, begründen keinerlei Rechtsansprüche. Andere offensichtliche Mängel der Ware hat der Käufer Pakka unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Ist die Ware mit Mängeln behaftet, für welche Pakka einzustehen hat, so kann Pakka nach ihrer Wahl den Kaufpreis mindern, Ersatzware liefern oder den Kaufpreis zurückerstatten, die beiden letztgenannten Optionen unter Rücklieferung der mangelhaften Ware durch den Käufer. Andere oder weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des mittelbaren oder unmittelbaren Schadens oder entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ohne Auswirkungen auf Zahlungspflichten und Zahlungsfristen. Erfüllt der Käufer seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen daher die vorstehend geregelten Gewährleistungspflichten von Pakka bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten.

Amtliche Beanstandungen, die von Pakka gelieferte Produkte betreffen, müssen Pakka innerhalb von 48 Stunden weitergeleitet werden. Ist die Einspruchsfrist für amtliche Beanstandungen (5 Tage) abgelaufen, bevor Pakka von der Beanstandung in Kenntnis gesetzt wurden, wird keine Gutschrift für die Rechnung der amtlichen Stelle gewährt.

Die Gewährleistung von Pakka erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Käufer durch unsachgemässe oder nachlässige Behandlung, natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, sonstige aussergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie punktuellen Schädlingsbefall entstehen. Der Käufer hat zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Alle in diesen AGB erwähnten Haftungsausschlüsse gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Pakka, jedoch gelten sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Pakka schliesst zudem ihre Haftung für leichtes Verschulden ihrer Hilfspersonen aus.

Retouren

Retouren können nur nach vorheriger Absprache mit Pakka akzeptiert und vergütet werden. Nicht abgesprochene sowie unfrankierte Retoursendungen werden konsequent zurückgewiesen. Beschädigte oder vom Käufer bereits mit Preisen ausgezeichnete Artikel können nicht vergütet werden.

Datumsgarantie

Pakka garantiert für alle Produkte mit aufgedrucktem Verfalldatum eine Mindestverkaufsfrist.

Zahlungsbedingungen

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pakka. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung werden Zahlungen mit Datum des Lieferscheins fällig und sind am Domizil von Pakka ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Wo die Auftragsbestätigung die Zahlungsfrist nicht festlegt, beträgt diese 30 Tage ab Fälligkeit.

Bestehen im Lande des Käufers Transferbeschränkungen für Fremdwährungen, ist der Käufer in jedem Fall für allfällige Währungsverluste haftbar, die zwischen seiner Zahlung in einheimischer Währung und der uneingeschränkten Verfügbarkeit in Schweizerfranken am Domizil von Pakka entstehen.

Grundsätzlich kann Pakka nur Bestellungen ausführen, wenn keine Rechnungen überfällig sind. Gutschriften werden mit der nächsten Rechnungsstellung vergütet.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesen AGB, weiteren Vereinbarungen zwischen den Parteien und den darauf beruhenden Lieferungen entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz von Pakka. Pakka ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (sog. Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

Den zwischen den Parteien verwendeten „International Commercial Terms“ (INCOTERMS) kommt die Bedeutung zu, welche ihnen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von der Internationalen Handelskammer in Paris (IHK) in ihrer letzten Veröffentlichung der INCOTERMS gegeben wird.

Pakka AG, Zürich, 1. April 2010

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